Benutzerordnung

1. Akzeptanz der Benutzerordnung
Jeder Besucher muss vor der erstmaligen Nutzung der Boulderhalle mit seiner Unterschrift bestätigen,
dass er die Benutzerordnung gelesen hat und akzeptiert. Verstöße gegen die Benutzerordnung
können zum Verweis aus der Halle führen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

2. Registrierung
Jeder Besucher muss sich vor Betreten des Boulderbereichs mit seinem Namen oder der
Kundennummer / Kundenkarte registrieren. Für Ermäßigungen ist ein gültiger Ausweis vorzulegen.
Monatskarten sind nicht übertragbar.

3. Haftungsausschluss der Felsmeister Boulderhalle
Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und
eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere
Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vom Betreiber der
Felsmeister Boulderhalle, seinen Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen
Hilfskräften nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.
Sturzgefahr: Jeder Boulderer muss sich den Verletzungsrisiken bewusst sein. Stürze sind Teil des
Sports und müssen ebenfalls trainiert werden. Bouldern ohne Spotter ist generell erlaubt, sofern sich
der Bouldernde der erhöhten Risiken im Falle eines Sturzes bewusst ist. Die Betreiber lehnen bei
Unfällen explizit die Haftung ab.
3.5 Das Hängen, Klettern oder Hangeln an den Stahlträgern, Heizungsrohren und deren
Befestigungen, Kabeln und sonstigen Gebäudestrukturen ist streng verboten.

4. Risikominimierung
Die Benutzung der Boulderhalle ist mit Risiken verbunden. Jeder Benutzer ist dazu verpflichtet, diese
durch Umsicht und Eigenverantwortung zu minimieren. Es ist verboten, sich im Sturzbereich eines
gerade Bouldernden aufzuhalten (Ausnahme aktives spotten), da jederzeit mit einem unkontrollierten
Sturz zu rechnen ist. Pro Wandabschnitt darf nur eine Person bouldern und es darf nicht übereinander
gebouldert werden. Rennen und Spielen im Boulderbereich ist verboten. Alle Benutzer sind
verpflichtet, auf sicherheitsgefährdendes Verhalten hinzuweisen und im Wiederholungsfall das
Personal zu informieren.
Das Sitzen auf den Matten ist nicht erwünscht.
Das Überklettern der Kletterwände ist verboten
Nach dem Konsum von Alkohol oder Betäubungsmitteln ist das Betreten des Boulderbereichs
verboten.

5. Haftungs- und Gewährausschluss Griffe
Jeder Benutzer ist sich im Klaren darüber, dass Griffe unter Belastung drehen, brechen und
herunterfallen können. Der Betreiber der Felsmeister Boulderhalle übernimmt weder Gewähr für die
Festigkeit der Griffe noch Haftung für Schäden, die aufgrund sich drehender, brechender oder
herunterfallender Griffe entstehen. Lockere Griffe oder sonstige Mängel sind unverzüglich dem
Thekenpersonal zu melden.
Das Entfernen, Manipulieren oder Verändern von Griffen ist strengstens untersagt. Beschädigte oder
lose Griffe und/oder Tritte sind unverzüglich dem Personal der Felsmeister Boulderhalle anzuzeigen.

6. Sauberkeit
Um die Staubbelastung möglichst gering zu halten, muss Chalk sparsam verwendet werden. Die
Benutzung von Chalkbällen wird empfohlen. Das Ablegen von Chalkbags im Sturzbereich und das
Bouldern mit Chalkbag am Körper ist zu vermeiden. Das Betreten der Boulderanlage ist nur mit
Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen gestattet. Barfuß bouldern ist verboten. Rauchen ist
in der gesamtem Halle verboten. Essen und Trinken auf den Matten ist verboten. Das Mitführen von
Tieren ist nur mit Zustimmung des Personals gestattet.

7. Sonstiges
Für den Routenbau und die Wartung der Anlage können Teilbereiche gesperrt werden. Vollsperrungen
werden vorher in der Halle und auf der Internetseite angekündigt. Für Monatskarten Besitzer besteht
kein Anspruch auf Erstattung. Für Garderobe, Ausrüstung und Wertsachen wird keine Haftung
übernommen.

8. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Geburtstag) dürfen die Boulderanlage nur unter
ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer aufsichtsbefugten volljährigen Person
benutzen. Es muss vorher das Formular „Erklärung für Begleitpersonen von Minderjährigen unter 14
Jahren“ ausgefüllt werden. Eine Aufsichtsperson darf maximal zwei Kinder ( von 8 – 14 Jahren )
beaufsichtigen.
Für Kinder unter 8 Jahren besteht ein Betreuungschlüssel von 1:1 , ein erziehungsberichtigter
Erwachsener muß ständig die Aufsicht des Kindes unter 8 Jahren gewährleisten.

9. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres
Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres (Geburtstag) dürfen die Boulderanlagen ohne
Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer aufsichtsbefugten volljährigen Person benutzen.
Voraussetzung dafür ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Das
Formular „Einverständniserklärung für Minderjährige ab 14 Jahren“ muss beim Erstbesuch ausgefüllt
in der Halle abgegeben werden.

10. Anlage
Teil der Anlage sind Echtholzmöbel, OSB – Platten, die splittern können. Für Verletzungen durch
Holzsplitter haftet der Betreiber nicht .

11. Hallenordnung / Hausordnung
Das nutzen der Trainingsgeräte geschieht auf eigene Gefahr.